Betriebsaufwand
Der durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckte Betriebsaufwand ist auf die verbandsangehörigen Gemeinden unter sinngemäßer Anwendung des aufzuteilen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Betriebsaufwand
Der durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckte Betriebsaufwand ist auf die verbandsangehörigen Gemeinden unter sinngemäßer Anwendung des aufzuteilen.