Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Grenze des im genannten geschützten Landschaftsteiles ist in den beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz und beim Gemeindeamt Hittisau zur allgemeinen Einsicht aufliegenden Karten im Maßstab 1:5000 dargestellt.