Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In dem im umschriebenen Gebiet der Gemeinde Schröcken (Schutzbereich) ist es verboten, Alpenpflanzen jeder Art zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen sowie Fremddünger oder Pestizide einzusetzen.

*) Fassung LGBl.Nr. 49/2009