Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über den Schutz des Schlosshügels in Koblach, LGBl.Nr. 22/1971, außer Kraft.