*)
Das Naturschutzgebiet umfasst das in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 17. April 2007, Zl. IVe-131.05**), ersichtlich gemachte Gebiet.
*) Fassung LGBl.Nr. 48/2007
Beachte: **) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch sowie im Amt der Stadt Feldkirch während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
