Schutzgebiet
(1) Das Naturschutzgebiet umfasst die Grundstücke Nr. 2239, 2240/1, 2240/2 (teilweise), 2383 (teilweise), 2388 (teilweise) und 2389 (teilweise) in der Katastralgemeinde Frastanz.
(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 1. Juli 1992, Zl. IVe-142/20,*) ersichtlich gemacht.
Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und im Gemeindeamt Frastanz während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
