Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung aufrechte Bewilligungen gemäß der Verordnung über das Naturschutzgebiet Kojen-Moos in Riefensberg, LGBl.Nr. 2/1978, bleiben von unberührt.