Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Schutzzweck

Zweck der Errichtung des Naturschutzgebietes „Gsieg – Obere Mähder“ ist es,

a) die ausgedehnten Riedlandschaften in den Gebieten Gsieg und Obere Mähder in ihrem offenen und weitgehend gehölzfreien Landschaftscharakter zu erhalten;

b) die vielfältige Ausstattung mit unterschiedlichsten Typen der Niedermoor- und Übergangsmoorlebensräume in ihrer nutzungsbedingten Ausprägung als Streuewiesen sowie sämtlichen anderen, extensiv bewirtschafteten Feucht- und Magerwiesen zu erhalten oder wiederherzustellen;

c) die im Gebiet vorkommenden heimischen Tier- und Pflanzenarten, deren Lebensgemeinschaften und sämtliche lebensraumrelevante Kleinhabitate und Strukturen, wie z.B. Blänken, temporär oder ganzjährig wasserführende Kleingewässer und Flutmulden oder Fließgewässer zu erhalten.

*) Fassung LGBl.Nr. 72/2004, 46/2021

Beachte: **) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch sowie im Marktgemeindeamt Lustenau während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.