In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften des und 2 bewilligt werden, wenn hiedurch Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht verletzt werden.
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften des und 2 bewilligt werden, wenn hiedurch Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes nicht verletzt werden.