Schutzgebiet
Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 1.11.1991, Zl. IVe- 142/30,*) ersichtlich gemacht.
Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie im Gemeindeamt Au während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
