*) Schutzgebiet
Zum Schutzgebiet gehören die in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 19. März 2010, Zl. IVe-131.31**, ausgewiesenen Flächen. Die geschützten Flächen umfassen ganz oder teilweise die in der Anlage angeführten Grundstücke.
*) Fassung LGBl.Nr. 20/2010
Beachte: ** Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sowie im Gemeindeamt Zwischenwasser während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
