Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschützte Flächen

Das in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 5.12.2012, Zl. IVe-131.55, Maßstab 1:1.500*), planlich ausgewiesene Gebiet in der Stadt Hohenems wird zum Naturschutzgebiet „Alter Rhein Hohenems“ erklärt.

Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch sowie im Rathaus der Stadt Hohenems während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.