Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

Das in den Anlagen 1 bis 10, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot umrandete Gebiet in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau ist nach dieser Verordnung als Landschaftsschutzgebiet geschützt.