Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anbringen des Abzeichens

Der konzessionierte Schneesportlehrer hat in Ausübung seines Berufes das Abzeichen für konzessionierte Schneesportlehrer gut sichtbar auf seiner Kleidung im Brust- oder Oberarmbereich anzubringen. Das Abzeichen muss aufgebügelt, aufgenäht oder aufgedruckt sein.