Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungskurses

Der praktische Teil des Ausbildungskurses für die Diplomlanglauflehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Langlaufunterricht:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen in Form von Lehrprüfungen und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen im Langlaufunterricht;

b) Lauftechniken:

Perfektionierung des praktischen Eigenkönnens, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe von Übungen und Lauftechniken aller Leistungsstufen nach den vom Vorarlberger Schilehrerverband anerkannten Regeln der Langlauftechnik und Schischulmethodik erforderlich ist; lehrplanmäßige Demonstration der klassischen und freien Langlauftechniken in unterschiedlichen Geländeformen;

c) Rennmäßiges Langlaufen:

Perfektionierung der Lauftechniken und des Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Langlaufen; Erreichen eines vorgegebenen Zeitlimits auf einer Strecke von ca. 8 km bei Frauen bzw. 10 km bei Männern; Kenntnisse der Wettlaufordnung und der Rennorganisation;

d) Schiwandern mit praktischen Bergrettungsübungen:

Vermittlung der Grundprinzipien des Schiwanderns; richtige Vorbereitung und Planung des Schiwanderns; Abschätzen und Beurteilen der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe; praktische Rettungsübungen.