Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

4. Unterabschnitt Snowboardführer

Theoretischer Teil des Ausbildungskurses

Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Snowboardführerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Berufskunde:

Kenntnisse des Schischulgesetzes und des Bergführergesetzes und der zu diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Snowboardführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Snowboardführer;

b) Erste Hilfe:

Vertiefte Kenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Schi- und Lawinenunfällen; Maßnahmen zur Versorgung von Verletzten und von Lawinenopfern; Abtransport von Verletzten im organisierten- und im freien Schiraum;

c) Tourenplanung und Tourenführung:

Vorbereitung von Snowboardtouren; Kenntnisse der Menschenführung, der Gruppendynamik und der Gruppenführung; psychologische Aspekte der Entscheidungsfindung;

d) Schnee- und Lawinenkunde:

Kenntnisse der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; Schneedeckenaufbau, Lawinenarten, lawinengemäßes Verhalten; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinen;

e) Alpin- und Gletscherkunde:

Kenntnisse über den Aufbau der Alpen sowie über die daraus sich ergebenden schibergsteigerischen Möglichkeiten und Gefahren; Grundkenntnisse über das Entstehen, die Eigenheiten, die Bewegungen und Veränderungen von Gletschern;

f) Wetterkunde und alpine Gefahren:

Kenntnisse der Meteorologie; Einfluss des Wetter- und Witterungsverlaufes auf die Planung und Durchführung von Touren; Kenntnisse über die objektiven und die subjektiven Gefahren der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; spezifische Gefahren auf Gletschern und deren Beurteilung; Vorbeugemaßnahmen; Erste Hilfe unter hochalpinen Verhältnissen;

g) Karten- und Orientierungskunde:

Kenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; natürliche Orientierungshilfen; Anlegen von Marschskizzen;

h) Natur- und Umweltkunde:

Bewusstseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages der Snowboardführer zur Schonung und Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen;

i) Ausrüstungskunde:

Materialkunde der Alpinausrüstung für Snowboardtouren und Schibergsteigen.