Ausbildungsdauer
Der Ausbildungskurs ist mit einer Dauer von mindestens 46 und höchstens 52 Tagen durchzuführen. Die Ausbildung kann in Module unterteilt werden.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausbildungsdauer
Der Ausbildungskurs ist mit einer Dauer von mindestens 46 und höchstens 52 Tagen durchzuführen. Die Ausbildung kann in Module unterteilt werden.