Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungskurses

Der praktische Teil des Ausbildungskurses für die Snowboardlehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Snowboardunterricht:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen in der Fortbildung des Snowboardfahrens in Form von Lehrproben und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen im Snowboardunterricht;

b) Schulefahren:

Lehrplanmäßige Demonstration von Kurven und Übungen in allen Fähigkeitsstufen;

c) Geländefahren:

Verbesserung des Eigenkönnens mit ständiger Anpassung an Gelände- und Schneebedingungen; Verbesserung des individuellen Fahrkönnens im organisierten und abseits gesicherter Pisten;

d) Rennlauf und Freestyle:

Verbesserung der Grundtechniken und des persönlichen Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Snowboardfahren sowie im Bereich Freestyle;

e) Organisation des Snowboardens abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:

Richtige Planung und Vorbereitung des Snowboardfahrens abseits von Pisten; richtige Beurteilung der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse; richtiges Verhalten und Risikomanagement im freien Schiraum; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe; Organisation eines Lawineneinsatzes.