Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungskurses

Der praktische Teil des Ausbildungskurses für die Schiführerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Schitourenlaufen, Schibergsteigen und Tourenführung:

Geländewahl und Spuranlage bei Aufstieg und Abfahrt; Gehen mit und ohne Schi; Begehen von winterlichen Graten; Abfahren unter Berücksichtigung der speziellen Gelände- und Schneeverhältnisse; Führung von Schitouren in Gletscherregionen;

b) Praktische Schnee- und Lawinenkunde:

Feststellen der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; praxisbezogene Lawinenkunde im Rahmen mehrerer Schitouren; Unfallkunde im Zusammenhang mit Schitouren und Schibergsteigen;

c) Orientierungsfahrten:

Praktische Anwendung von Karten, Bussole und Höhenmesser; Planung, Vorbereitung und praktische Durchführung einer Tour nach einer Marschskizze; Biwaktour;

d) Rettungstechnik:

Erlernen der behelfsmäßigen und planmäßigen Bergrettungsmethoden im hochalpinen Gelände und auf Gletschern; Selbst- und Kameradenhilfe; Handhabung von Verschüttetensuchgeräten und Rettungsgeräten.