Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungskurses

Der praktische Teil des Ausbildungskurses für die Diplomschilehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Schiunterricht:

Beschreiben und Vorzeigen von Bewegungsabläufen in Form von Lehrprüfungen und Lehrauftritten; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur; Aufzeigen und Darbieten von methodischen Wegen und Hilfen im Schiunterricht;

b) Schulefahren:

Perfektionierung des praktischen Demonstrationskönnens, das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe von Übungen und Kurven (Richtungsänderungen) aller Schwierigkeitsstufen nach den vom Vorarlberger Schilehrerverband anerkannten Regeln der Schitechnik und Schischulmethodik erforderlich ist;

c) Geländefahren:

Perfektionierung des praktischen Eigenkönnens im situationsgerechten Fahren im organisierten und im freien Schiraum bei jeder Schneeart;

d) Rennlauf:

Verbesserung der Schitechnik und des Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Schilauf; Kenntnisse des Kurssetzens und der Rennorganisation;

e) Organisation des Schilaufs abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:

Richtige Planung und Vorbereitung des Schilaufens abseits von Pisten; richtige Beurteilung der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse; richtiges Verhalten und Risikomanagement im freien Schiraum; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe; Organisation eines Lawineneinsatzes;

f) Tourenführung:

Einführung in die Tourenführung; Planung und Durchführung leichter Schitouren; Geländewahl und Spuranlage bei Aufstieg und Abfahrt; Orientierung im Gelände; zweckmäßige Verwendung der Tourenausrüstung und der Verschüttetensuchgeräte;

g) Alternative Schneesportarten:

Einführung in das Snowboardfahren; Einführung in weitere Schilaufarten.