Behörde
Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Bezirkshauptmannschaft, falls nicht ausdrücklich eine andere Behörde für zuständig erklärt wurde.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörde
Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Bezirkshauptmannschaft, falls nicht ausdrücklich eine andere Behörde für zuständig erklärt wurde.