Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Regelungszweck und Ziel

Diese Verordnung regelt Maßnahmen gegen die Schadorganismen Globodera pallida (Stone) Behrens (europäische Populationen) und Globodera rostochiensis (Wollenweber) Behrens (europäische Populationen), im Folgenden „Kartoffelzystennematoden“ genannt, mit dem Ziel deren Verbreitung festzustellen, ihre Ausbreitung zu verhindern und sie zu bekämpfen.