Schutzmaßnahmen
Das Auspflanzen und Verbringen von Crataegus (Weiß- und Rotdorn) und Cotoneaster (Zwergmispel) ist verboten.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzmaßnahmen
Das Auspflanzen und Verbringen von Crataegus (Weiß- und Rotdorn) und Cotoneaster (Zwergmispel) ist verboten.