Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Worte "keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege)" im § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 11. April 2008, ohne Zahl, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, werden als gesetzwidrig aufgehoben.