Die Worte "keine Gehflächen (Gehsteige, Gehwege)" im § 1 der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 11. April 2008, ohne Zahl, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 16/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, idgF, in Verbindung mit § 92 Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, idgF, wird verfügt:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
