Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Rechnungsabschluß

Bis spätestens 30. April eines jeden Jahres hat die Brandverhütungsstelle für Oberösterreich der Landesregierung einen Rechnungsabschluß über das vergangene Geschäftsjahr zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gebarung vorzulegen.