Das Interesse des Landes Oberösterreich an der Erhaltung der Qualität und Quantität der Quell- und Grundwasservorkommen im Widmungsgebiet wird als rechtliches Interesse anerkannt.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Interesse des Landes Oberösterreich an der Erhaltung der Qualität und Quantität der Quell- und Grundwasservorkommen im Widmungsgebiet wird als rechtliches Interesse anerkannt.