Die Zulassungsstellen müssen jedenfalls
- Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr,
- ausgenommen Feiertage, 24. Dezember und 31. Dezember,
geöffnet sein.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Zulassungsstellen müssen jedenfalls
- Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr,
- ausgenommen Feiertage, 24. Dezember und 31. Dezember,
geöffnet sein.