Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 19. Oktober 1948, betreffend die Begrenzung der Anbotstellung und den Vorgang bei der öffentlichen Versteigerung der Gemeindejagd, LGBl. für Wien Nr. 4/1949, tritt außer Kraft.