Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewerber für die Funktion des Oö. Umweltanwaltes müssen folgende persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen:

1. Persönliche Voraussetzungen:

a) österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit einer Vertragspartei des EWR-Abkommens;

b) gesundheitliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind;

c) Vertrauenswürdigkeit.

2. Fachliche Voraussetzungen:

a) Abschluß eines naturwissenschaftlichen, technischen oder geisteswissenschaftlichen Studiums;

b) Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen und abgelegte Prüfungen aus Fachgebieten der Ökologie und des Umweltschutzes (zeitgemäßer Wissensstand durch Weiterbildung);

c) Nachweis einer ausreichenden Praxis in einem oder mehreren Fachbereichen des Umweltschutzes entsprechend den im des Oö. Umweltschutzgesetzes 1996 genannten Zielsetzungen;

d) Nachweis des bisherigen persönlichen Einsatzes für Anliegen des Umweltschutzes (Publikationen, öffentliche Anerkennung).

(Anm: LGBl. Nr. 77/2009)