Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele für das Grünland

Die in den Anlagen ausgewiesenen regionalen Grünzonen sind so zu erhalten und zu entwickeln, dass sie Funktionen wahrnehmen können für

1. eine existenz- und leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft,

2. die Erholung und den Tourismus,

3. die Siedlungshygiene und die Klimaverhältnisse,

4. die Siedlungs- und Raumgliederung,

5. das typische Orts- und Landschaftsbild,

6. die Sicherung oder Wiederherstellung eines ausgewogenen Natur- und Landschaftshaushalts.