Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anwendungsbereich

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind nur auf das Einsatzpersonal und die Einsatzstellen im Rahmen des besonderen Hilfs- und Rettungsdienstes im alpinen Gebiet (Bergrettungsdienst) anzuwenden.