Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gebäude, in denen Dienststellen oder Bedienstete des Bundes untergebracht sind

Befinden sind in Gebäuden, die Vermögenswerte im Sinne dieses Gesetzes sind, Dienststellen des Bundes, so werden ihm die Gebäude für die Dauer der gleichen Verwendung und der gleichen Eigentumsverhältnisse, längstens jedoch für 20 Jahre zur unentgeltlichen Benützung überlassen.