Der Gemeinde Sankt Martin im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Gemeinde Sankt Martin im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.