Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berichtigung der Staatsgrenze im Bereich der regulierten Lafnitz

Die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Burgenland) und der Ungarischen Volksrepublik wird im Unterabschnitt C V zwischen den Grenzzeichen C 101/2a ÖM, C 101/2a M und C 102 ÖM SW durch die Anlage 1 (Beschreibung und Plan der Staatsgrenze) und die Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis) bestimmt.