Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verlauf der Staatsgrenze ist im Unterabschnitt Rhein Obere Strecke des Abschnittes Dreiländergrenzpunkt - Anfang des Diepoldsauer Durchstiches durch die Anlagen

10 (Grenzbeschreibung),

11 (Koordinatenverzeichnis der Grenzpunkte) und

12 (Blätter Nr. 1115, 1116 und 1096 der Grenzkarte) ohne Rücksicht auf spätere Veränderungen des Rhein-Mittelgerinnes bestimmt.