Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt I

Artikel I

Änderung der Vereinbarung gemäß über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Die Vereinbarung gemäß über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 98/2017, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Änderungen wurden im LGBl. Nr. 51/2017 eingearbeitet.)