Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ist der Anschluss an eine öffentliche Kanalisation vor Ablauf der in und 3 genannten Fristen möglich, endet die Ausnahme von der Bewilligungspflicht mit dem Zeitpunkt, ab dem diese Anschlussmöglichkeit besteht.