Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 1992 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über Gebäudenumerierung, Straßen- und Ortschaftsbezeichnung, LGBl. Nr. 5/1952, außer Kraft.