. Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 129 Wiener Jagdgesetz bestraft; für den Verfall von Gegenständen gelten die Bestimmungen des § 130 des zitierten Gesetzes.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Übertretungen dieser Verordnung werden nach § 129 Wiener Jagdgesetz bestraft; für den Verfall von Gegenständen gelten die Bestimmungen des § 130 des zitierten Gesetzes.