Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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An Sonntagen dürfen Verkaufsstellen mit maximal 300 m2 Verkaufsfläche in Gemeinden laut der Anlage zur Verordnung von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr offen gehalten werden.