Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

In der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal dürfen die Verkaufsstellen ganzjährig an allen Sonn- und Feiertagen von 8.00 - 12.00 Uhr offengehalten werden.