In der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal dürfen die Verkaufsstellen ganzjährig an allen Sonn- und Feiertagen von 8.00 - 12.00 Uhr offengehalten werden.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl.Nr. 78/1990
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetzes, BGBl. Nr. 129/1984, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
