Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sachbezug

Wird einem/einer Beamten/Beamtin im Rahmen des Dienstverhältnisses eine Wohnung zur Benützung überlassen, so wird kein den Vorschriften des Privatrechtes unterliegendes Bestandverhältnis begründet, da diese Leistung einen Sachbezug darstellt.