Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige in Geltung stehende Verordnung über die Vergütung der Mitglieder des Sachverständigenbeirates, LGBl. Nr. 38/2004, außer Kraft.