Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Anzuwendendes Verfahrensrecht

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, hat das Landesverwaltungsgericht das VwGVG in Verbindung mit dem AVG – ausgenommen die bis 5 und den IV. Teil des AVG – sinngemäß anzuwenden.

*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013