Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Gesondert anfechtbare Entscheidungen

Welche Entscheidungen eines Auftraggebers gesondert anfechtbar sind, ergibt sich aus den in genannten Rechtsvorschriften.

*) Fassung LGBl.Nr. 53/2006, 17/2010, 42/2012, 41/2018, 33/2019