Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, , festgestellt, dass die §§ 6 Abs. 4 und 7 Abs. 3 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800–3, sowie die Wortfolge “und Abs. 4” im § 6 Abs. 5 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800–3, verfassungswidrig waren.

Das Erkenntnis wurde dem Landeshauptmann von Niederösterreich am 29. Dezember 2008 zugestellt.