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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. 6800/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landshauptmann von Niederösterreich verlautbart gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2008, , festgestellt, dass die §§ 6 Abs. 4 und 7 Abs. 3 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800–3, sowie die Wortfolge “und Abs. 4” im § 6 Abs. 5 des NÖ Grundverkehrsgesetzes 1989, LGBl. 6800–3, verfassungswidrig waren.

Das Erkenntnis wurde dem Landeshauptmann von Niederösterreich am 29. Dezember 2008 zugestellt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.