Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kündigung

Die Vereinbarung kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich mit Wirkung zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung ist aber nur zulässig, wenn kein nach gebildeter Gemeindeverband besteht.